FAQ: kurz beantwortet
Umfang, Kosten, Fristen.
Nachweise und Zertifikate
Welches Zertifikat gilt, entscheidet der Markt, in dem Sie den Strom verbrauchen: etwa Herkunftsnachweise (GoO) in Europa oder GEC in China. Strom und Nachweis bekommen Sie zusammen über eigene Erzeugung, einen Stromabnahmevertrag (PPA) oder einen Ökostromtarif; oder Sie kaufen Zertifikate getrennt dazu. Sie müssen auf Ihren Namen entwertet sein; wird nur der ZF-Anteil geprüft, nennt die Entwertung außerdem die Produktion von ZF-Teilen als Zweck. Für den Grünstromeinkauf arbeitet ZF mit ACT Commodities zusammen; ZF-Lieferanten bekommen dort Unterstützung bei Zertifikaten und PPA. Wir selbst verkaufen keine Zertifikate.
Zur Seite von ACT für ZF-LieferantenEAC ist der Oberbegriff: Energy Attribute Certificate. Es belegt die Eigenschaften einer erzeugten Megawattstunde, also Zeitpunkt, Ort, Technologie und Alter der Anlage. GoO, GEC, I-REC und REC sind Ausprägungen davon. Welche bei Ihnen gilt, entscheidet der Markt, in dem Sie den Grünstrom beziehen. Die Details prüfen wir.
Ja, wenn Sie es belegen. Eigenen Strom belegen Sie mit Zählerständen, einen Ökostromtarif mit dem Entwertungsnachweis Ihres Versorgers. Wurden für Ihre Anlage Zertifikate ausgestellt und verkauft, zählt dieser Strom nicht mehr für Sie. Wie eigener Strom zählt, wenn nur der ZF-Anteil geprüft wird, klären wir im Erstgespräch.
Er zeigt, dass Grünstrom geliefert oder entwertet wurde. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer sieht sich an, ob die entwerteten Zertifikate Ihren Verbrauch oder den ZF-Anteil decken und niemandem sonst zugerechnet sind. Das zählt, weil Ihr Grünstrom in den CO2-Fußabdruck der ZF-Teile und in die Scope-3-Emissionen von ZF eingeht.
In Ausnahmefällen ja. Waren die EAC schon entwertet, bevor der Vermerk gesetzt werden konnte, und lässt sich die Entwertung nicht mehr ändern, kommt eine unterschriebene Zuordnungserklärung (Anhang 9) in Frage. Drei Bedingungen: der Vermerk war objektiv nicht möglich; das Versäumnis war nicht absichtlich, Unkenntnis der Anforderung genügt; die Menge ist eindeutig identifizierbar und allein ZF zugeordnet. Ab Kenntnis der Anforderung ist der Vermerk zu setzen. Bei selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Strom ohne Zertifikate ist die Zuordnungserklärung dagegen der Regelfall; unterschrieben wird sie von den gesetzlichen Vertretern.
Nein. Der Kaufbeleg zeigt, dass Sie gekauft haben, nicht dass der Strom verbraucht und niemandem sonst zugerechnet wurde. Beide tragen Zertifikatsnummern und sehen im Register ähnlich aus; in Erstprüfungen liegen uns regelmäßig nur Kaufbelege vor. Entwertet wird im Register auf Ihren Namen, und zwar bevor wir prüfen. Ohne eigenes Registerkonto entwertet Ihr Versorger für Sie. Heben Sie den Entwertungsnachweis auf, den das Register darüber ausstellt; dort heißt er Cancellation Statement. Ihn brauchen wir, nicht das EAC selbst.
Ihr Unternehmen hat ZF einen Grünstromanteil zugesagt. Die Nachweise können Sie auch jetzt noch beschaffen; Unterstützung beim Einkauf bietet ACT Commodities, mit dem ZF dafür zusammenarbeitet. Gehen Sie es früh an: die Entwertung im Register braucht Zeit. Wir verkaufen und vermitteln keine Zertifikate und verdienen daran nichts. Im Erstgespräch klären wir, was bis zur Frist machbar ist.
Zur Seite von ACT für ZF-LieferantenDas hängt am Markt. Liegt das andere Land im selben Markt, in dem der Strom verbraucht wird, ist es zulässig; liegt es außerhalb, nicht. Maßstab sind die Quality Criteria des GHG Protocol. Stellen Sie Markt und Entwertungsland je fest.
Bei der muss der Vermerk die entwerteten Zertifikate eindeutig ZF zuordnen; der genaue Wortlaut ist frei. Ein Beispiel aus der ZF-Richtlinie, auf Englisch ins Register einzutragen: „Cancelled exclusively for ZF Friedrichshafen AG: EACs for the electricity used in the manufacturing process in reporting year [YYYY]; not used or claimed for any other party or purpose.“ Bei der braucht es den Vermerk nur, wenn Ihre Zusage einzelne Werke umfasst; dann kann er das Werk statt ZF nennen.
In Deutschland meist zwischen Januar und März für das Vorjahr, manche erst im April. Einzelne Versorger brauchen länger oder geben die Nachweise nur zögernd heraus; fragen Sie dann mehrfach nach. Dass am Ende keiner ausgestellt wurde, haben wir noch nicht erlebt.
Für eine externe Prüfung braucht es einen Nachweis: anrechnen lässt sich nur, was belegt ist. Gängigste Variante sind Fotos der Zählerstände mit Zeitstempel, ersatzweise ein Ableseprotokoll nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Unterlagen und Daten
Vor allem, was meist schon im Haus liegt: Ihre Zusage aus SupplyOn, die Stromrechnungen und Lieferverträge des Berichtsjahres und die Entwertungsnachweise. Wird nur der ZF-Anteil geprüft, kommt dazu, woraus er sich ergibt: die Stände eines eigenen Zählers für die ZF-Fertigung oder, bei einer Massenbilanz, ZF-Umsatz und Gesamtumsatz. Ihre vollständige Liste bekommen Sie mit dem Rechner oder im Erstgespräch. Fehlt Ihnen etwas, ist das normal und kein Grund zu warten.
Zur Unterlagen-ChecklisteDie Unterlagen für den Auftrag stehen auf der Preparation list; dort schalten Sie oben auf „Für den Auftrag“ um. Alle Angaben beziehen sich auf die Gesellschaft, die ZF ausgewählt hat; soll die Rechnung über eine andere laufen, sagen Sie es vorher.
Nur für die Massenbilanz, nicht für einfache Grünstromverträge. Wir brauchen die Bezugsgröße für den ZF-Anteil: den Umsatz oder wahlweise das Gewicht der gelieferten Ware. Wir sind ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet (, ), und das steht auch im Auftrag; eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung braucht es dafür nicht.
Nicht von uns. Sie sind unser Auftraggeber, nicht ZF, und wir geben weder Umsatz- noch Stromdaten an ZF weiter. ZF sieht, was Sie selbst in SupplyOn hochladen: den Prüfungsbericht und die ZF-Erklärung. Beides kennen Sie, bevor Sie es hochladen. Zu welchem Ergebnis wir kommen, entscheiden wir unabhängig. Verschwiegenheit ist Berufspflicht (§ 43 WPO, § 203 StGB).
Umfang und Prüfungsansatz
Die unabhängige Bestätigung, dass der Stromverbrauch eines ZF-Lieferanten durch erneuerbare Energien gedeckt ist. Das senkt den Product Carbon Footprint der ZF-Teile und ZFs Scope 3. Wir gleichen dafür die entwerteten Zertifikate mit den Verbrauchsdaten ab. Geprüft wird nach , oder ISSA 5000; das GHG Protocol ist der Rahmen, an dem sich die Berichterstattung orientiert, kein Prüfungsstandard.
Das beantwortet der Navigator auf der Startseite in höchstens drei Fragen. Er nennt Ihnen den Umfang und den Prüfungsansatz, der dazu passt.
Geprüft werden die Gesellschaften, die ZF benennt. Hat ZF den Vertrag nicht mit der Produktionsgesellschaft, wird die Produktionsgesellschaft geprüft; das sehen wir uns im Einzelfall an. In SupplyOn steht die Gesellschaft im SRM-Ordner unter „Green Electricity Roadmap“.
Ihre Zusage steht in SupplyOn. Wo genau Sie sie finden, zeigt unsere SupplyOn-Seite Schritt für Schritt.
Ja, denn davon hängen Prüfungsstandard und Aufwand ab. Benötigen Sie das Ergebnis ausschließlich für ZF, kommt in Frage; bei der nur nach einer Vorabeinschätzung der Zuordnung. Brauchen Sie es auch für die eigene Berichterstattung oder für andere Kunden, führt der Weg über begrenzte Sicherheit nach oder ISSA 5000. Wissen Sie es nicht, gehen wir vom breiteren Weg aus.
Wird nur der ZF-Anteil geprüft und hat die ZF-Fertigung keinen eigenen Zähler, wird er gerechnet: ZF-Umsatz geteilt durch den Gesamtumsatz des Standorts, mal Gesamtverbrauch. Davon belegen Sie den Anteil, den Sie zugesagt haben. Statt über den Umsatz geht es auch über das Gewicht der gelieferten Ware. Mit dem Rechner überschlagen Sie Ihren Anteil vorab selbst.
Bei stehen die Prüfungshandlungen vorher fest. Am Ende steht eine faktische Feststellung, kein Prüfungsurteil. ist eine Prüfung mit Prüfungsurteil: die Handlungen sind nicht eingeschränkt, der Prüfer entscheidet situativ, was nötig ist, und beurteilt das Ergebnis.
Grundsätzlich können die geprüften Werte und Entwertungen in Ihre Angaben nach ESRS E1 und in das Scope-3-Reporting Ihrer Kunden einfließen. Wie weit, hängt vom Prüfungsansatz ab und ist vorher abzusprechen. Wollen Sie das Ergebnis auch für andere Zwecke verwenden, entscheiden Sie sich gleich für eine Prüfung nach statt für .
Scope 2 sind nach dem GHG Protocol die indirekten Emissionen aus bezogenem Strom, Dampf, Fernwärme und Fernkälte. Scope 3 sind die übrigen indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette, darunter Kategorie 1 für eingekaufte Waren; der Scope 2 des Lieferanten fließt dort ein. Wir prüfen davon allein den Strom, und zwar für den ZF-Fall. Fernwärme und Fernkälte prüfen wir nicht.
Möglicherweise, aber nicht allein. Der Bericht muss Ihre Gesellschaft tragen: entweder nennt er sie namentlich mit 100 Prozent, oder er weist den ganzen Konzern mit 100 Prozent aus und Ihre Gesellschaft liegt im Konzernabschluss. Eine bloße Quote genügt nicht, aus ihr lässt sich Ihre Gesellschaft nicht ablesen. Das ist unsere fachliche Einschätzung, keine Regel der ZF-Richtlinie. Fragen Sie sonst Ihren Konzernprüfer: eine ergänzende Bestätigung kann die Aussage oft auf Ihre Gesellschaft beziehen, meist schneller als eine eigene Prüfung.
Kosten und Prüfer
Die Kosten trägt Ihr Unternehmen, nicht ZF. Richtwert für das Berichtsjahr 2026: rund 3.000 bis 6.500 € je Gesellschaft zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Umfang und Prüfungsansatz. Abgerechnet wird nach Prüfertagen, zum selben Tagessatz für alle ZF-Lieferanten; das ist kein Festpreis. Zertifikate, die Sie noch kaufen, kommen hinzu. Ihre Kostenindikation bekommen Sie im Erstgespräch; danach erhält Ihr Einkauf auf Wunsch ein schriftliches Angebot mit Umfang, Standard und Honorar.
Ein unabhängiger oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft, nach ISRS 4400, ISAE 3000 (Revised) oder ISSA 5000. Die Zulassung muss nicht in Ihrem Land bestehen; wir prüfen aus der Ferne für Standorte weltweit. Bescheinigungen von ISO- oder Managementsystem-Zertifizierern schließt die ZF-Richtlinie aus.
Ja. Sie entscheiden, wen Sie beauftragen. Prüfen kann ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft. Fragen können Sie uns trotzdem stellen.
Ja. Wir prüfen Standorte weltweit; am Ablauf ändert das Land nichts. Welche Zertifikate in Frage kommen, richtet sich nach dem Markt, in dem der Strom verbraucht wird. Besprechungen führen wir auf Deutsch oder Englisch.
Ja. Dieselbe Prüfung nach ISAE 3000 oder ISRS 4400 passt für Lieferanten anderer Automobilhersteller mit vergleichbaren Anforderungen. Wir bauen den Auftrag so, dass ein Bericht mehrere Kunden bedienen kann, soweit der Empfänger ihn akzeptiert. Mandantennamen nennen wir nicht ohne schriftliche Einwilligung (§ 43 WPO).
Ja: Energieaudits (), Nachweise zu Industriestrompreisen und zur Besonderen Ausgleichsregelung, VSME- und CSRD/ESRS-Prüfungen, Product-Carbon-Footprint-Verifizierungen und Testate zur Strompreiskompensation. Ein Auftrag deckt oft mehrere Zwecke ab, sprechen Sie uns an.
Fristen und Ablauf
Hat ZF Sie ausgewählt, müssen Prüfungsbericht und unterschriebene ZF-Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres in SupplyOn stehen, für das Berichtsjahr 2026 also bis zum 31. Mai 2027. In Deutschland stellen Versorger Entwertungsnachweise meist zwischen Januar und März aus. Wir empfehlen, den Auftrag gleich nach der Auswahl zu klären.
Über eine Verschiebung entscheidet ZF, nicht wir. Ohne fristgerechten Upload gelten Sie bei ZF als nicht konform. Wird es knapp, melden Sie sich früh bei ZF unter sustainability.supplychain@zf.com. Im Erstgespräch klären wir, was bis zur Frist machbar ist.
Organisatorische Fragen zu Auswahl, Frist oder Ablauf richten Sie direkt an ZF: sustainability.supplychain@zf.com, das Postfach des ZF-Nachhaltigkeitsteams für die Lieferkette. Fragen zum Prüfungsumfang und zur Prüfung selbst klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.
E-Mail an das ZF-NachhaltigkeitsteamKurzfristig. Wir arbeiten täglich mit der ZF-Richtlinie und stehen im fachlichen Austausch mit ZF. Vorlagen und Prüfungsdesign liegen bereit; den Starttermin legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.
ZF wählt nach festgelegten Stichprobenkriterien aus, nicht jeden Lieferanten jedes Jahr. Ihre Zusage in SupplyOn gilt dagegen für jedes Berichtsjahr und muss jedes Jahr erfüllt werden, unabhängig davon, ob geprüft wird.
In der Regel aus der Ferne. Besprechungen führen wir per Teams-Konferenz, unabhängig davon, wo Ihr Standort liegt.
Wir prüfen auf Deutsch und auf Englisch. Liegen Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache vor, übersetzen wir sie; das ist kein Problem. Wir brauchen auf Ihrer Seite jemanden, mit dem wir mindestens auf Englisch sprechen können.
Erstgespräch, kostenfrei
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann klären wir sie im Erstgespräch, zusammen mit Umfang, Prüfungsansatz und Kostenindikation für Ihren Fall.
- Umfang und Prüfungsansatz für Ihren Fall
- Ihre Unterlagenliste
- Ihre Kostenindikation
- Auf Wunsch ein schriftliches Angebot für Ihren Einkauf

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