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Für ZF-Lieferanten

Von ZF für die Grünstrom­prüfung ausgewählt?

Geprüft wird Ihr Grünstrom­anteil gegen die Zusage Ihres Unternehmens an ZF. Den ZF-⁠Prozess kennen wir; erklären müssen Sie ihn uns nicht.

Richtwert3.000 bis 6.500 €, Was die Prüfung kostet
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45 Minuten per Teams, kostenfrei und unverbindlich.

Oder erst Ihre Unterlagen ansehen

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Das Wichtigste auf einen Blick

Abgabe für 2026
31. Mai 2027
Richtwert
3.000 bis 6.500 €, Was die Prüfung kostet
Ablauf
3 Schritte, meist aus der Ferne
Sprache
Deutsch oder Englisch

Prüfungspartner der ZF Friedrichshafen AG für Grünstrom in der Lieferkette

Das Ziel

Am Ende stehen zwei Dateien in SupplyOn

Auch wenn jemand anderes die Zusage eingetragen hat: Geprüft wird gegen den Grünstrom­anteil, der in SupplyOn steht.

Ohne fristgerechten Upload gelten Sie bei ZF als nicht konform.

Wo Sie Ihre Zusage in SupplyOn finden

Die beiden Uploads gelten nur für Lieferanten, die ZF für die Prüfung ausgewählt hat. Wer nicht ausgewählt ist, pflegt nur den Prozentsatz.

Schritt 1: Ihre Unterlagen

Sehen Sie nach, was schon da ist

Die Liste zeigt je Standort, welcher Beleg wofür zählt.

Zur Liste, auch als Excel

Unterlagenliste

  • Strommengen je Standort
  • Grünstrom­nachweise
  • Umsatz mit ZF (nur ZF-⁠Anteil)

Schritt 2: Ihr Anteil

Rechnen Sie Ihren Grünstrom­anteil selbst nach

Je Standort zählen zwei Zahlen: der Strom für ZF und der belegte Grünstrom.

Wie ordnen Sie den Strom ZF zu?
Standort 1
RechenschrittZahlen
Umsatz
Umsatz mit ZF am Standort
Gesamtumsatz des Standorts
ZF-⁠Anteil20,0%
Strom
Stromverbrauch des Standorts im BerichtsjahrMWh
Strom für ZF: Verbrauch × ZF-⁠Anteil800MWh
Grünstrom
Selbst erzeugt und verbraucht, etwa PhotovoltaikMWh
Entwertete ZertifikateMWh
Grünstrom belegt800MWh
Ergebnis
Grünstrom­anteil: Grünstrom ÷ Strom für ZF100,0%

Schritt 3: Ihr Einkauf

Was die Prüfung kostet

Unser Tagessatz ist für alle ZF-⁠Lieferanten derselbe; die Zahl der Prüfertage hängt von Umfang, Prüfungsansatz und Ihren Unterlagen ab. Über den Tagessatz muss Ihr Einkauf also nicht verhandeln. Holen Sie ihn trotzdem früh dazu: Die Beauftragung dauert oft länger als die Prüfung.

Sie beauftragen und bezahlen uns, nicht ZF.

Richtwerte aus eigenen Aufträgen für das Berichtsjahr 2026, je Wert plus oder minus zehn Prozent, zuzüglich Umsatzsteuer; kein Festpreis. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
Ganzer VerbrauchZF GE RecommendationNur ZF-AnteilZF-⁠Mindest­anforderung²
ZF Supply Chain Audit ApproachISRS 44003.000€5.000€Nach Vorabeinschätzung¹
Allgemeine begrenzte SicherheitISAE 3000 (Revised), ISSA 50004.000€6.500€

¹ ISRS 4400 kommt bei der ZF-⁠Mindest­anforderung nur nach einer Vorabeinschätzung der Zuordnung in Frage. Ein Wert gilt für eine Gesellschaft; abgerechnet wird nach Prüfertagen.

² Mischen Sie Ansätze, wird es teurer; den Preis stimmen wir mit Ihnen ab.

Schritt 4: der Ablauf mit uns

Ihr Teil: Unterlagen, Unterschrift, Upload

1. Erstgespräch mit Jannik

Sie + Wir

45 Minuten per Teams.

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2. Auftrag und Unterlagen

Sie

Sie beauftragen uns und laden Rechnungen, Verträge und Entwertungsnachweise hoch.

Wir

Wir prüfen, meist aus der Ferne.

3. Bericht und Upload

Wir

Wir halten das Ergebnis im Prüfungsbericht fest.

Sie

Sie erhalten den Prüfungsbericht, unterschreiben die ZF-⁠Erklärung und laden beides in SupplyOn hoch.

Wer Ihre Grünstrom­prüfung macht

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

„[…] Der gesamte Prozess war sehr gut strukturiert, Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet und wir fühlten uns jederzeit sicher durch das Audit geführt. […]“

Audit zur nachhaltigen Energieversorgung, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026

„Wir haben in Zusammenarbeit mit justReporting sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Prüfungen erfolgten sehr gründlich, zuverlässig, fair und effizient.“

Grünstrom und Besondere Ausgleichsregelung, August 2026Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026
Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Was ZF-⁠Lieferanten im Erstgespräch fragen

Welche Zertifikate brauchen wir, und wo bekommen wir sie?

Welches Zertifikat gilt, entscheidet der Markt, in dem Sie den Strom verbrauchen: etwa Herkunftsnachweise (GoO) in Europa oder GEC in China. Strom und Nachweis bekommen Sie zusammen über eigene Erzeugung, einen Stromabnahmevertrag (PPA) oder einen Ökostromtarif; oder Sie kaufen Zertifikate getrennt dazu. Sie müssen auf Ihren Namen entwertet sein; wird nur der ZF-⁠Anteil geprüft, nennt die Entwertung außerdem die Produktion von ZF-⁠Teilen als Zweck. Für den Grünstrom­einkauf arbeitet ZF mit ACT Commodities zusammen; ZF-⁠Lieferanten bekommen dort Unterstützung bei Zertifikaten und PPA. Wir selbst verkaufen keine Zertifikate.

Welche Unterlagen müssen wir vorbereiten?

Vor allem, was meist schon im Haus liegt: Ihre Zusage aus SupplyOn, die Stromrechnungen und Lieferverträge des Berichtsjahres und die Entwertungsnachweise. Wird nur der ZF-⁠Anteil geprüft, kommt dazu, woraus er sich ergibt: die Stände eines eigenen Zählers für die ZF-⁠Fertigung oder, bei einer Massenbilanz, ZF-⁠Umsatz und Gesamtumsatz. Ihre vollständige Liste bekommen Sie mit dem Rechner oder im Erstgespräch. Fehlt Ihnen etwas, ist das normal und kein Grund zu warten.

Was kostet die Prüfung, und wer zahlt sie?

Die Kosten trägt Ihr Unternehmen, nicht ZF. Richtwert für das Berichtsjahr 2026: rund 3.000 bis 6.500 € je Gesellschaft zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Umfang und Prüfungsansatz. Abgerechnet wird nach Prüfertagen, zum selben Tagessatz für alle ZF-⁠Lieferanten; das ist kein Festpreis. Zertifikate, die Sie noch kaufen, kommen hinzu. Ihre Kostenindikation bekommen Sie im Erstgespräch; danach erhält Ihr Einkauf auf Wunsch ein schriftliches Angebot mit Umfang, Standard und Honorar.

Bis wann müssen wir fertig sein?

Hat ZF Sie ausgewählt, müssen Prüfungsbericht und unterschriebene ZF-⁠Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres in SupplyOn stehen, für das Berichtsjahr 2026 also bis zum 31. Mai 2027. In Deutschland stellen Versorger Entwertungsnachweise meist zwischen Januar und März aus. Wir empfehlen, den Auftrag gleich nach der Auswahl zu klären.

Zählt unsere eigene Photovoltaik oder unser Ökostromtarif?

Ja, wenn Sie es belegen. Eigenen Strom belegen Sie mit Zählerständen, einen Ökostromtarif mit dem Entwertungsnachweis Ihres Versorgers. Wurden für Ihre Anlage Zertifikate ausgestellt und verkauft, zählt dieser Strom nicht mehr für Sie. Wie eigener Strom zählt, wenn nur der ZF-⁠Anteil geprüft wird, klären wir im Erstgespräch.

Wie wird unser ZF-⁠Anteil berechnet?

Wird nur der ZF-⁠Anteil geprüft und hat die ZF-⁠Fertigung keinen eigenen Zähler, wird er gerechnet: ZF-⁠Umsatz geteilt durch den Gesamtumsatz des Standorts, mal Gesamtverbrauch. Davon belegen Sie den Anteil, den Sie zugesagt haben. Statt über den Umsatz geht es auch über das Gewicht der gelieferten Ware. Mit dem Rechner überschlagen Sie Ihren Anteil vorab selbst.

Warum reicht der Nachweis unseres Energieversorgers nicht?

Er zeigt, dass Grünstrom geliefert oder entwertet wurde. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer sieht sich an, ob die entwerteten Zertifikate Ihren Verbrauch oder den ZF-⁠Anteil decken und niemandem sonst zugerechnet sind. Das zählt, weil Ihr Grünstrom in den CO2-Fußabdruck der ZF-⁠Teile und in die Scope-3-Emissionen von ZF eingeht.

Bekommt ZF unsere Umsatz- und Verbrauchszahlen zu sehen?

Nicht von uns. Sie sind unser Auftraggeber, nicht ZF, und wir geben weder Umsatz- noch Stromdaten an ZF weiter. ZF sieht, was Sie selbst in SupplyOn hochladen: den Prüfungsbericht und die ZF-⁠Erklärung. Beides kennen Sie, bevor Sie es hochladen. Zu welchem Ergebnis wir kommen, entscheiden wir unabhängig. Verschwiegenheit ist Berufspflicht (§ 43 WPO, § 203 StGB).

Können wir die Prüfung verschieben, und was, wenn wir die Frist verpassen?

Über eine Verschiebung entscheidet ZF, nicht wir. Ohne fristgerechten Upload gelten Sie bei ZF als nicht konform. Wird es knapp, melden Sie sich früh bei ZF unter sustainability.supplychain@zf.com. Im Erstgespräch klären wir, was bis zur Frist machbar ist.

Können wir auch einen anderen Prüfer beauftragen?

Ja. Sie entscheiden, wen Sie beauftragen. Prüfen kann ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft. Fragen können Sie uns trotzdem stellen.

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Unverbindlich, auf Deutsch oder Englisch. Danach haben Sie:

  1. Umfang und Prüfungsansatz für Ihren Fall
  2. Ihre Unterlagenliste
  3. Ihre Kostenindikation
  4. Auf Wunsch ein schriftliches Angebot für Ihren Einkauf
Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

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